Transparenz

Die Abgrenzung nachhaltiger Geldanlagen zu „klassischen Geldanlagen“ besteht in den erweiterten Kriterien für die Auswahl der Anlageobjekte. Diese sind Ökologie und eine soziale Verantwortung der Anleger. Investoren wünschen mit ihrer Anlageentscheidung künftig einen größeren Einfluss auf die Mittelverwendung zu nehmen. Der Anleger indentifiziert sich damit stärker als bisher mit seinem Investment.

Das klassische Anlagedreieck aus Sicherheit, Rendite und Liquidität wird jetzt ergänzt um das blaue Dreieck der Mittelverwendung.

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Bis jetzt besteht nur für den Bereich der Investmentfonds eine freiwillige Transparenzverpflichtung. Die vom European Social Investment Form (Eurosif) aufgestellten „Eurosif Transparency Guidelines fort the retail SRI Funds Sector“ geben die entsprechenden Rahmenbedingungen vor. Inhalte sind u.a.:

  • Definition der Nachhaltigkeitskriterien und eine klare und verständliche Darstellung der Investitionskriterien
  • Research-Methode sowie die Offenlegung der Kontrollen des Research-Verfahrens
  • frei zugängliche Informationen