Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung (GOF)

Vollständigkeit ...
bedeutet, alle Kundendaten zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen. Dies beinhaltet die Erfassung aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben, die Berücksichtigung notwendiger persönlicher Informationen und die Wiedergabe der persönlichen Ziele des Kunden.

Vernetzung ...
bedeutet, alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten in bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen.

Individualität ...
bedeutet, den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Finanzplanung zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten vorzunehmen.

Richtigkeit ...
bedeutet, die Finanzplanung im Grundsatz fehlerfrei nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden der Finanzplanung durchzuführen. Planungen können per se nicht sicher, sondern nur plausibel sein und allgemein anerkannten Verfahren der Planungsrechnung entsprechen.

Verständlichkeit ...
bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Ergebnisse so zu präsentieren ist, dass der Kunde sie versteht und nachvollziehen kann und seine im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet werden.

Dokumentationspflicht ...
bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist.

Einhaltung der Berufsgrundsätze und Ethikregeln...
dass ein Finanzplaner in privaten finanziellen Angelegenheiten im Interesse seiner Kunden die für ihn geltenden Ethikregeln – Vorrang des Kundeninteresses, Integrität, Objektivität, Fairness, Professionalität, Kompetenz, Vertraulichkeit und Sorgfalt – ohne Ausnahme beachten muss.