Standesregeln

Standesregeln des FPSB Deutschland von jedem Mitglied zu akzeptieren und einzuhalten, unabhängig davon, ob es seine Berufstätigkeit angestellt oder selbständig ausübt. Die Standesregeln verpflichten zu verantwortungsvoller Berufsausübung. Über die Standesregeln hat das Mitglied seine Kunden zu informieren.

Die Einhaltung der Standesregeln wird durch den Vorstand des FPSB Deutschland überwacht und durchgesetzt. Der FPSB Deutschland hat dazu die Ehren- und Schiedsgerichtsordnung geschaffen. Das Gericht prüft jedoch im Falle von Beschwerden über die Tätigkeit eines CFP, ob dessen konkrete Anlage-, Investitions- und ähnliche Umsetzungsempfehlungen mit Rücksicht auf die strategische Gesamtausrichtung des Kundenvermögens und die zuvor vom Anleger (Mandanten) getroffenen Festlegungen als grundsätzlich ungeeignet oder unangemessen angesehen werden müssen. Insbesondere wird das Gericht prüfen, ob sich der CFP bei der Umsetzung strukturell an die zuvor erstellten Planungsempfehlungen gehalten hat und seiner Produktprüfungspflicht nachgekommen ist.

Bei Nichtbeachtung der Standesregeln kommen die in der Satzung und der Ehren- sowie Schiedsgerichtsordnung vorgesehenen Maßnahmen und Verfahren zur Anwendung. Dies kann für ein Mitglied bis zur Aberkennung des Rechtes zur Führung des Zertifizierungszeichens und zum Ausschluss aus dem Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. führen. Sobald eine rechtskräftige Verurteilung des Mitgliedes durch ein staatliches Gericht oder eine Maßnahme einer staatlichen Behörde, insbesondere der
Finanzmarktaufsicht, bekannt wird, überprüft der Verband, ob wegen desselben Verhaltens ein Verstoß gegen die Standesregeln gegeben ist.