Berufsgrundsätze

Integrität: Das Mitglied des FPSB Deutschland hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Integrität auszuführen. Integrität bedeutet Unbescholtenheit, Offenheit und Ehrlichkeit. Das Mitglied des FPSB Deutschland hat das vom Kunden in ihm gesetzte Vertrauen und Zutrauen durch ein Höchstmaß an Integrität zu erfüllen. Das Streben nach persönlicher Bereicherung und individuellen Vorteilen hat das Mitglied des FPSB Deutschland zu unterlassen.

Vertraulichkeit: Das Mitglied des FPSB Deutschland hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit auszuführen. Das Mitglied es FPSB Deutschland hat die ihm von seinem Kunden bereitgestellten Informationen absolut vertraulich zu behandeln. Das Mitglied des FPSB Deutschland darf vertrauliche Kundeninformationen nicht bekannt oder weitergeben, es sei denn, der betreffende Kunde hat ihm seine Erlaubnis erteilt oder das Mitglied des FPSB Deutschland ist aufgrund eines gerichtlichen Verfahrens bzw. anderer behördlicher Ermittlungen zur Herausgabe von Kundeninformationen verpflichtet.

Objektivität: Das Mitglied des FPSB Deutschland hat seine Aufgaben stets mit einem Höchtmaß an Objektivität auszuführen. Objektivität erfordert strenge Sachlichkeit sowie Unvoreingenommenheit. Unabhängig von seiner beruflichen Stellung und von den jeweiligen Aufgaben hat das Mitglied des FPSB Deutschland seine Objektivität zu wahren und jegliche Unterordnung, die zu einer Verletzung dieser Berufsgrundsätze führen würde, zu vermeiden.

Neutralität: Das Mitglied des FPSB Deutschland hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Neutralität auszuführen. Neutralität bedeutet Unparteilichkeit im Interesse des Kunden. Das Mitglied des FPSB Deutschland hat gegenüber Kunden, Kollegen und Arbeitgebern Interessenkonflikte offen zu legen. Persönliche Vorstellungen, Vorteile und Ziele sind konfligierenden Interessen des Kunden unterzuordnen.

Kompetenz: Das Mitglied des FPSB Deutschland hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Kompetenz auszuführen. Das Mitglied des FPSB Deutschland hat dafür Sorge zu tragen, das notwendige Kompetenzniveau zu erreichen, zu bewahren und auszubauen, z. B. durch geeignete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Kompetentes Verhalten bedeutet auch, eventuelle Zweifelsfälle und Grenzsituationen zu erkennen und in solchen Fällen die Hilfe von kompetenten Dritten in Anspruch zu nehmen. Andernfalls muss das Mitglied des FPSB Deutschland den Kunden über fehlende Kompetenz
informieren.

Professionalität: Das Mitglied des FPSB Deutschland hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Professionalität auszuführen. Das Mitglied des FPSB Deutschland hat seine Tätigkeit fachmännisch auszuüben und seinen Berufsstand mit Würde und Respekt zu vertreten, um das öffentliche Ansehen seines Berufsstandes zu stärken. Das Mitglied des FPSB Deutschland hat die Verpflichtung, mit anderen Berufskollegen konstruktiv zusammenzuarbeiten.

Vermittelnde und makelnde Unterstützung sowie Begleitung der Umsetzung

Die für die Tätigkeit in der Finanzplanung geltenden Berufsgrundsätze gelten für die vermittelnde und makelnde Unterstützung und Begleitung der Umsetzung sinngemäß mit folgenden Maßgaben:

  1. Im Rahmen einer vermittelnden oder makelnden Tätigkeit gelten die Berufsgrundsätze der Finanzplanung in Bezug auf Integrität und Vertraulichkeit, Kompetenz und Professionalität (Nrn. AI, A 2, A 5 und A 6) nur eingeschränkt. Trotz bestehendem Vermittlungsvertrag mit einem Anbieter von Finanzprodukten darf das als Vermittler bzw. Makler tätig werdende Mitglied nicht nur die wirtschaftlichen Interessen seines Vertragspartners im Auge haben. Vielmehr ist es verpflichtet, dem Anleger (Kunden) die Vor- und Nachteile der konkret zur Vermittlung angebotenen Produkte zu erläutern, soweit die Vor- und Nachteile aus Sicht des Anlegers (Kunden) entscheidungserheblich sind. Welche Aspekte für den Anleger (Kunden) entscheidungserheblich sind, hat das Mitglied zu ermitteln.

  2. Der Berufsgrundsatz der Objektivität (Nr. A 3) gilt in diesem Fall mit der Maßgabe, dass er sich nur auf die Gesamtheit derjenigen Finanzprodukte und Anlageobjekte bezieht, die dem jeweiligen Mitglied zur Vermittlung tatsächlich und rechtlich zur Verfügung stehen.

  3. Der Berufsgrundsatz der Neutralität (Nr. a4) gilt im Rahmen der vermittelnden oder makelnden Tätigkeit nicht, wenn das Mitglied nicht ausschließlich den Interessend es Anleger (Kunden) verflichtet ist.